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Aktuelles

July 4, 2024

Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz

In der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie (ÖAS) werden mit dem Ziel, die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit zu erhalten, zu verbessern und zu fördern nationale und regionale Akteurinnen und Akteure, die im Arbeitsschutz tätig sind, vernetzt und gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder erarbeitet.

Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt beziehen sich auf eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken.

Da Bedrohungen, Belästigungen, Diskriminierungen und Beleidigungen, wie auch tätliche Angriffe auf Beschäftigte zunehmend relevant werden, sind Gewaltübergriffe im Arbeitsschutz ein wichtiges Thema.

Gewaltvorfälle sind unterschiedlich ausgeprägt und treffen nicht alle Arbeitsplätze gleichermaßen.Die Bandbreite reicht von der Anwendung oder Androhung inakzeptabler Verhaltensweisen und Praktiken, verbaler Aggression, geschlechtsspezifischer Gewalt bis hin zu tätlichen Übergriffen.

Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Gewalt ist abhängig von der Zugehörigkeit bestimmter Personengruppen, von der Ausführung bestimmter Tätigkeiten. Auch der Arbeitsbereich beeinflusst die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Gewalt.

Mögliche Gewaltvorfälle sind in der Arbeitsplatzevaluierung aufzugreifen. Die Beurteilung, ob Gewalt eine Gefahr am Arbeitsplatz darstellt, hat gegebenenfalls entsprechende Gefahrenverhütungsmaßnahmen zur Folge.

Gewalt am Arbeitsplatz kann in psychischer Form, als aggressives Verhalten oder als körperliche Gewalt erfolgen. Auch im virtuellen Raum, Stichwort „Social Media“, findet Gewalt statt. Meist beginnt Gewalt mit harmlos wirkenden, verbalen Auseinandersetzungen, die Gewalt in körperlicher oder psychischer Form zur Folge hat.

Auch hinter Arbeitsunfällen, nicht beachteten Sicherheitsvorschriften oder Sabotagen können Konflikte, Diskriminierung oder Gewalt stecken, die schon länger andauern. Die Arbeitsplatzevaluierung im Rahmen von Beinaheunfällen und Arbeitsunfällen sowie das Hinterfragen des Nicht-Beachtens von Sicherheitsvorschriften können zu Hinweisen für Gewalt am Arbeitsplatz führen, die geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention fordern.

Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz können zu schädigenden Wirkungen sowohl auf individueller Ebene, die Mitarbeiter:innen betreffend, als auch auf organisatorischer Ebene im Betrieb führen.

Im Rahmen der Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz muss die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber beurteilen, ob Gefahr von Gewaltausübung gegenüber Beschäftigten arbeitsbedingt besteht. Erforderlichenfalls müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Besteht betriebsspezifisch ein besonders hohes Gewaltrisiko, so ist ein Gewaltpräventionskonzept sinnvoll. Massive Belästigungen und Gewaltvorfälle sind zudem strafrechtlich relevant.

 

Alle Personen in einem Betrieb sollten wiederholt informiert werden, was unter Gewalt am Arbeitsplatz fällt. Klare Verhaltensregeln für die Arbeitnehmer:inne sowie Maßnahmen bei Kontakt mit übergriffigen Menschen sind von Bedeutung. Weiters ist es wichtig, die Mitarbeiter:innen zu informieren, an wen sie sich gegebenenfalls wenden können, um Unterstützung zu erhalten.

 

Eine ausführlicheInformation über Gewalt am Arbeitsplatz finden Sie auf der Homepage des Arbeitsinspektorats unter Gewalt am Arbeitsplatz (arbeitsinspektion.gv.at). Eine kostenlose, beratende Betreuung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Entwicklung eines notfallpsychologischen Betreuungskonzepts wird durch die AUVA angeboten.

Quelle: Gewalt am Arbeitsplatz(arbeitsinspektion.gv.at)