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Aktuelles

May 3, 2024

Arbeitsmedizinischer Fachdienst

Seit 1. Juli 2022 ist der Einsatz eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes (AFa) zur Unterstützung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner (AMED) möglich.

MitarbeiterInnen des arbeitsmedizinischen Fachdienstes haben einen Beruf im gehobenen Gesundheits- undKrankenpflegedienst oder im gehobenen medizinisch-technischen Dienst aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, biomedizinische Analytik, Radiologietechnologie oder Diätologie sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis zur Grundlage.

Dieser Berufserfahrung folgt eine anerkannte Ausbildung für den arbeitsmedizinischen Fachdienst an einer Akademie für Arbeitsmedizin.

 

Die AFa-Tätigkeit ist in die arbeitsmedizinische Präventionszeit einrechenbar.

Der arbeitsmedizinische Fachdienst sind unter der Leitung der/des ArbeitsmedizinerIn in der Arbeitsstätte tätig und unterstützen und entlasten die/den ArbeitsmedizinerIn nach betrieblichen Erfordernissen, ausgehend von der betrieblichen Gefahren-und Belastungssituation und dem Präventionsbedarf.

Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten dürfen dem arbeitsmedizinischen Fachdienst nicht übertragen werden. Ist ärztliche Expertise erforderlich, erfolgt die weitere Betreuung durch die/den ArbeitsmedizinerIn.

Welche Aufgaben im jeweiligen Betrieb erfüllt werden müssen, hängt von der konkreten Gefahren- und Belastungssituation an den Arbeitsplätzen ab. Dies bestimmt den arbeitsmedizinischen Aufgabenkatalog und somit auch die mögliche Unterstützung der Arbeitsmedizinerin und des Arbeitsmediziners durch den Arbeitsmedizinischen Fachdienst vor allem bei:

·     der Beratung und Unterstützung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, von ArbeitnehmerInnen, der Betriebsrätin oder des Betriebsrats sowie der Sicherheitsvertrauenspersonen zum Gesundheitsschutz lt. ASchG, zu auf die Arbeitsbedingungen bezogene Gesundheitsförderung und menschengerechte Arbeitsgestaltung.

·     Arbeitsmedizinischen Begehungen der Arbeitsstätten und der Arbeitsplätze.

·     Ursachenermittlung arbeitsbedingter Erkrankungen und Gesundheitsgefahren.

·     Arbeitsplatzevaluierung.

·     Arbeitsmedizinische Untersuchungen von ArbeitnehmerInnen.

·     Durchführung von arbeitsbezogenen Schutzimpfungen.

 

In kleinbetrieblichen Arbeitsstätten bis zu 50 ArbeitnehmerInnen, in denen nur Büroarbeitsplätze oder Arbeitsplätze mit vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen eingerichtet sind, können regelmäßige Folgebegehungen und Begehungen in betrieblichen Anlassfällen je nach Erfordernissen auch durch entsprechend qualifizierte AFa erfolgen.

Die Tätigkeit des Arbeitsmedizinischen Fachdienstes erfolgt unter der Leitung der/des ArbeitsmedizinerIn, wobei derAMED nicht ständig zeitgleich mit dem Arbeitsmedizinischen Fachdienst am Betreuungsort anwesend, bei Bedarf aber erreichbar sein muß.

Auch für den Arbeitsmedizinischen Fachdienst gilt eine Dokumentationspflicht über die geleistete arbeitsmedizinische Einsatzzeit und die durchgeführten Tätigkeiten.

Ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen AFa und AMED über die gemeinsam zu betreuenden Betriebe gewährleistet eine hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung.

Wir freuen uns über die hervorragende Zusammenarbeit zwischen unseren Mitarbeiterinnen des ArbeitsmedizinischenFachdienstes und den ArbeitsmedizinerInnen im Medicon-Team.